Startseite des Download auf der Seite kann die aktuelle Version und die zugehörigen Komponenten gedownloadet werden.
-
Anzeige
-
-
Letzte Artikel
Letzte Kommentare
- AxelK bei Download
- Oski bei Download
- charli26ps bei Download
- cooli bei Der Hartz IV Rechner goes public
- Julia bei Der Hartz IV Rechner goes public
Archive
Kategorien
externe Links
- Axel Krügers Seite zu Hartz IV engagierte Hartz IV Seite vom Autor der Berechnungsalgorithmen im Rechner
- DAS Forum für Hilfesuchende Fragen, Antworten, Hilfestellungen rund um Hartz IV, SGB II und mehr
- Download des Rechners Hier den H IV Rechner herunterladen / installieren
Meta
2 Besucher gezählt.
Ich habe lange nach einem solchen Rechner gesucht und ihn nun (wohl endlich) gefunden. Bei meinen Berechnungen lief alles perfekt. Ohne jegliche Probleme. Vielen Dank an die Entwickler dieses Rechners.
Danke für die Zusprache. Wenn Änderungen gewünscht sind bin ich gerne bereit darauf einzugehen.
Sehr guter Rechner.
Eine frage wäre da.
Wird hier auch Eigentum (Haus) berücksichtigt ?
zb. wird bei der Abtragung nur der Zins übernommen nicht aber die Abtragung.
oder aber 2 Personen stehen angeblich nur 60qm an Heizkosten zu?
MfG
Nein derzeit leider nicht. Es ist eine Erweiterung geplant in der die Vermögensfreigrenze berechnet werden kann. Jedoch wir das noch eine Weile dauern. Zu den anteiligen Heizkosten kann ich dir noch nicht versprechen ob und wann ich das einarbeiten kann. Hierzu müsste ja erst einmal die aktuelle qm-zahl angegeben werden. Da taucht dann auch das nächste Problem auf, das die Miete nicht voll berechnet werden dürfte. Da aber jede Gemeinde mit einem eigenen Mietspiegel rechnet der angemessen sein soll ist es schweer so etwas in den Rechner zu integrieren und die Berechnung wäre am Ende mit angrenzender Warscheinlichkeit genauso fehlerhaft wie die derzeitige in dem Ausnahmefall. Für Anregungen wie man es doch mit einbauen könnte bin ich aber gerne offen.
Lg
Oski
Die übernahmefähigen Kosten bei selbstbewohntem Eigentum sind unter Miete einzutragen.
Die gesetzlichen Vorgaben hierzu findest Du z.B. auf http://hartz.info/ im Ratgeber Bereich
Die aktuellste Norton-Commander Version erkennt im Download eine Bedrohung (WS.Reputation.1) mit einem mittleren Risiko. Könnte das einmal überprüft werden?
Hallo,
die Firewalls registrieren das der installer eine Interneverbindung aufbauen muss um die Applicationsdaten runterzuladen. Derzeit kann dieser Fehler jedoch nicht beseitigt werden. Ich bitte Sie diese Meldung zu ignorieren.
Er prüft lediglich über die Internetverbindung ob eine neue properties.xml vorhanden ist die dann durch die veraltete ausgetauscht wird. Zudem wird die Internetverbindung zur Entfernungsberechnung benötigt. Der Rechner läuft jedoch auch ohne Internetverbindung ist jedoch dann nicht updatefähig. Es wird weder ein Server aufgesetzt noch werden eingegebene Daten an unseren Server übertragen. Somit kann ich nur noch einmal versichern das die Software kein Risko darstellt.
Bitte wenden Sie sich mit der Datei die die Firewall als bedrohlich ansieht an den Herstellen der Firewall. Der wird diese dann testen und von der Liste bedrohlicher Software entfernen. Es handelt sich hierbei um einen Fehlalarm. Norten ist hier recht pinglig. Lieber einmal mehr melden als einmal zu wenig.
MFG
Oski
Ich habe nun mit dem Norton Support Kontakt aufgenommen. Leider ist das Ergebnis nicht zufiedenstellend. Der Support hat nun den Installer vom Scan ausgeschlossen killt nun jedoch die Anwendung selber. Ich bitte somit die User die diesen Fehler haben sich selbst an den support zu wenden oder das Programm selber von dem Scan auszuschließen. Norton hat nun eine Woche dafür gebraucht um halbe Arbeit zu machen. Ich bitte dies zu entschuldigen. Da ich selber kein Anwender von Norton bin, ist es für mich um so schwerer den Fehler ohne Umkosten zu reproduzieren. Ich erhoffe mir das der support bei Kunden besser reagiert und dann auch seine Arbeit vollständig erledigt.
LG
Oski
Hierzu bitte auch nochmal
http://www.hartzrechner.rsr-software.de/die-aktuelle-version/#comment-18
lesen.
Bitte den Beitrag beachten. http://www.hartzrechner.rsr-software.de/hartz_iv_rechner/#comment-26
Hallo,
habe eben gerade die BETA-Version des ALG-II-Rechners ausprobiert. Hierbei stellte ich fest, daß es für unsere BG keinen Sinn macht. Wir haben erstens Eigentum, zweitens ist mein Mann auf Montage – heißt also auch doppelte Haushaltsführung. Kann man eben noch nicht eingeben. Schade, es geht bestimmt mehreren so, wir sind also Aufstocker, nicht nur ALG-II-Empfänger.
Ich wollte auch nur kontrollieren, kenne ansonsten meine Berechnungsweise monatlich.
Trotzdem danke, für viele andere mit Sicherheit (normal Mieter, beide Eheleute oder alleinerziehende Alg-II-Empfänger) sicher sinnvoll.
hallo !!
ich bin davon schon ein wenig begeistert aber leider fehlen mir da so einige sachen wie Mehrbedarf bei krankheit (z.B. Gluten) und bei der Mietrechnung das bundesland, da gibt es doch gewisse unterschiede. und halt bei heizungsart sollte man auch mehr angaben machen können da viele mit gas, öl oder holz heizen wie auch bei der art der wasserzuberreitung sollte man auch mal drauf eingehen manche machen es via gas oder strom.
Gruss charli26
Ich habe nun unseren Hartz IV Profi darauf angesetzt. So wie mir bekannt gibt es keine einheitliche Regelung für Krankheitsmehrbedarf. Dies wird im Einzelfall entschieden. Eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es soweit mir bekannt ist nicht. Wegen der Mietrechnung sind mir Bundeslandweite Unterschiede nicht bekannt. Es wird von jeder Komune eine eigene Regelung erstellt. Auch hierzu wird sich unser Profi bestimmt äußern. Bei Heizungsarten macht es in der Regel keinen Unterschied bei den Heizungsarten. Es gibt lediglich einen Unterschied von zentral und dezentral. Wenn also mit Gas, Öl oder Holz geheizt wird und hiermit auch das Warmwasser erzeugt wirde ist dies eine zentrale Warmwasseraufbereitung und die Kosten werden voll übernommen. Verwendet man jedoch einen Boiler ist dies eine Dezentrale Warmwasseraufbereitung womit ein Mehrbedarf für jedes Haushaltsmitglied angerechnet wird. Diese gesetzliche Regelung erfasst jedoch der Rechner bereits.
Ich hoffe ich konnte ein wenig Aufschluss geben und hoffe das sich unserer Fachmann bald auch noch einmal dazu äußert.
LG
Oski (Entwickler)
Ich bin dann wohl derjenige, den Oski hier als “Hartz IV Profi” bezeichnet und will dann mal meinen Senf dazu geben.
Was Oski schreibt ist vollständig richtig. Deshalb nur noch ein paar Details:
Es gibt keine allgemeinverbindliche Regelung dazu, bei welcher Krankheit es wieviel Mehrbedarf gibt. Die Jobcenter orientieren sich zumeist an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, die aber eben nur Empfehlungen, also weder verbindlich noch vollständig sind. Außerdem hat das Bundessozialgericht vor kurzem entschieden, dass diese Empfehlungen – entgegen der bisherigen Rechtsprechung der meisten Sozial- und Landessozialgerichte – kein antizipiertes Sachverständigengutachten darstellen. Im Streitfall wird das Gericht also immer Gutachten zu den Fragen einholen müssen, ob die Krankheit eine besondere Art der Ernährung erfordert sowie ob und in welcher Höhe hierdurch Mehrkosten im Vergleich zur Vollkost entstehen.
Es wird sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen handeln, die kaum in einen solchen Rechner einbezogen werden können. Das einzige, was man machen könnte, wäre ein zusätzliches Feld einzufügen, in dem der aktuell bewilligte Mehrbedarf eingetragen wird, um zumindest die Höhe des Gesamtergebnisses mit dem Ergebnis des Jobcenters direkt vergleichen zu können. Eine Überprüfung der Mehrbedarfshöhe ist aus meine Sicht mit einem solchen Rechner nicht möglich.
Es sollte allerdings möglich sein, jedenfalls die Empfehlungen des Deutschen Vereins in den Rechner zu integrieren und mit entsprechenden Hinweisen zu versehen.
Auch bei den Kosten der Unterkunft und Heizung gilt im Prinzip das selbe. Jede Kommune hat ihre eigenen Richtlinien dazu, ein welcher Höhe die Unterkunftskosten als angemessen anzusehen sind. Auch eventuelle Mehrbedarfe sind (teilweise) kommunal geregelt. Es dürfte nahezu unmöglich sein, sämtliche kommunalen KdU-Regelungen in den Rechner einzubeziehen. Die Ungewissheit wird in diesem Punkt leider wohl immer bestehen bleiben. Diesbezüglich sollte allerdings mal ein Infofenster in den Rechner integriert werden, der auf diese Dinge hinweist.
Inwieweit landesrechtlich einheitliche Mehrbedarfsregelungen in die Berechnung einbezogen werden können, um zumindest einen entsprechenden Hinweis zu erhalten, müsste nochmal genauer geprüft werden. Ich denke, da müsste schon was möglich sein.
Wenn hier mit den verschiedenen Heizarten darauf angespielt werden soll, dass zum Teil auch Mieter Ihr Heizmaterial in unregelmäßigen Abständen selber beschaffen müssen, so gilt wieder das gleiche wie bei den Unterkunftskosten insgesamt. Einzelfallregelungen können in einen solchen Rechner kaum einbezogen werden.
Gruß,
Axel